@mina@berlin.social
@kkarhan@infosec.space
Das Bundesamt für Verfassungsschutz kann doch die AfD gar nicht verbieten. Das ist ein Nachrichtendienst.
Ein Parteiverbot kann nur im Rahmen eines Prüfungsverfahrens durch das BVerfG erfolgen.
Ein solches Verfahren kann nur auf Antrag von Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat erfolgen.
@ulrichkelber@bonn.social
@kkarhan@infosec.space
@mina@berlin.social @ulrichkelber@bonn.social Ja, aber genau da liegt das Problem.
Wenn das #BfVS nicht hinreichend Daten liefern kann dass der #GBA von Amts wegen Verfahren gegen die Entscheider*innen in #Bundesregierung, #Bundestag & #Bundesrat einleiten muss, dann sind die entwender gemeingefährlich inkompetent oder unwillens.
Und ich würde eher Unwillen denn Inkompetenz vermuten, denn soviele #Vleute wie die durchfüttern kann denen das doch nicht entgangen sein.
Natürlich ist auch @Bundesregierung@social.bund.de angehalten gegen die #NSAfD vorzugehen - wenn nicht schon qua #Verfassungstreue dann doch allein aus #Überlebensinstinkt der Entscheider*innen.
Oder glaubt irgendwer ernsthaft dass eine #AfD-Regierung nicht alle verfolgen wird, die denen nicht präventiv die Stiefel lecken ?!
Vielleicht erklärt das das #Stiefelleckerung samt #Platforming der #ÖRR abseits von @dw_innovation@mastodon.social / #DWnews weil diese es effektiv aufgegeben haben die #FDGO zu verteidigen??
Denn wenn der #Rechtsstaat sich selbst nicht gegen #NeonazisImAnzug verteidigen will dann sollte dieser seine eigene Existenzberechtigung ergebnisoffen hinterfragen.
Gerade weil jene #Neonazis in #blaubraun offen #VerfassungsfeindlicheKackshice fordern und sich nicht an die #Rechtsstaatlichkeit halten.
Würden "#Linksextreme" agieren, diese wären längst im 8. Stock der JVA #Stammheim!