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Wow!
Zum einen ist es ein Wunder, dass ein Carbrain überhaupt weiß, dass es zu § 1 StVO einen Absatz 2 gibt, und zum anderen dürfte sie/er mit derselben Begründung ebenfalls nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
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@morsuapri@troet.cafe @Azetbur@dresden.network @phpmacher@sueden.social @logorok@joinfriendica.de Diese seltsame Mischung aus schlau, dumm und kackfrech kommt einem immer häufiger unter.