@glueckstein@digitalcourage.social
@morsuapri@troet.cafe @logorok@joinfriendica.de @phpmacher@sueden.social @Azetbur@dresden.network Mir wurde letztens durch das geöffnete Seitenfenster allen Ernstes mitgeteilt, ich würde schon durch das Radfahren an sich gegen §1 der StVO verstoßen, indem ich den Verkehr behindere.
Dort lautet nämlich der Absatz 2:
"(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
Kannste Dir nicht vorstellen...!
@morsuapri@troet.cafe
@Azetbur@dresden.network @glueckstein@digitalcourage.social @phpmacher@sueden.social @logorok@joinfriendica.de
Wow!
Zum einen ist es ein Wunder, dass ein Carbrain überhaupt weiß, dass es zu § 1 StVO einen Absatz 2 gibt, und zum anderen dürfte sie/er mit derselben Begründung ebenfalls nicht am Straßenverkehr teilnehmen.