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Universitäten dürfen bei Online-Prüfungen die Studierenden nicht schrankenlos überwachen. Eine Betroffene von der Universität Erfurt hat geklagt und jetzt gewonnen: Gesichtserkennung und Biometrie sind tabu beim sogenannten Proctoring.
https://netzpolitik.org/2025/proctoring-biometrische-ueberwachung-bei-online-pruefungen-illegal/