@musenhain@friendica.andreaskilgus.de
@KarlE@mstdn.animexx.de Ok, „freundlich" ist das in der Tat nicht direkt g, aber andererseits das mit der Zwangshaft eben der rechtliche Rahmen, der in den Textbaustein integriert wurde. Gerade weil Du weißt, dass Dir das real nicht droht, würde ich das nicht persönlich nehmen. Erst, wenn eine Steuerprüfung angekündigt wird, sind sie wirklich sauer. 😉![]()
@KarlE@mstdn.animexx.de
@musenhain@friendica.andreaskilgus.de mir reicht schon das Zwangsgeld, bei Fortsetzung kommt noch eins drauf. Einen Verspätungszuschlag kann man durch höfliche Bitte um Überprüfung auch wieder weg kriegen, aber das klingt hart und final. Noch dazu wenn eine Erstattung ansteht und sie eigentlich froh drum sein könnten, dass ich es ihnen länger leihe. verzinst wird ja erst nach 2 Jahren oder irgendsowas (und erhaltener Zins wäre steuerpflichtig, gezahlter aber nicht absetzbar - alles korxig).