@ulrichkelber@bonn.social
Und das ist der Grund, warum nicht nur Videoüberwachung, sondern alle Formen der biometrischen Fernerkennung in der Regel verboten sein sollten.
Spoiler: Personenscharfe Identifizierung durch Verzerrungen von WWLAN-Signalen
https://www.heise.de/news/Biometrie-per-WLAN-Signalstoerungen-erlauben-Personenerkennung-und-Ueberwachung-10515620.html
@kkarhan@infosec.space
@ulrichkelber@bonn.social sämtliche #Überwachung gehört verboten!
Besonders jene ohne #Rechtsgrundlage die einer sorgfältigen Abwägung vorausging.
Das ist IMHO mit anlass-, personen- und verdachtsunabhängiger Überwachung ohne rechtsstaatliche Kontrolle grundsätzlich immer gegeben, sofern diese nicht extrem begrenzt ist.
Bspw. nur temporär (max. 72h) & lokal/im Unternehmen (nicht extern aka. "Cloud") gespeicherte Videoüberwachung von Geschäftsräumen wo die Weitergabe nur bei Straftaten (in diesem Falle: Einbrüche & Raubüberfälle) verhältnismäßig und zulässig ist.