@joschtl@karlsruhe-social.de
@phpmacher@sueden.social Darf ich (vorfahrtsberechtigt) mein Fahrrad über den Zebrastreifen schieben und wenn ich ¾ fertig bin aufsteigen und den Zebrastreifen radfahrend auf dem Fahrstreifen verlassen? Wenn ja: Geht das auch, wenn ich ¼ fertig bin?
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Er hat Jehova gesagt!
Das ist mir bei der ganzen Regelung auch nicht so klar ... weil meiner Kenntnis nach ist man sobald man vom Fahrrad steigt rechtlich gesehen ein Fußgänger.
In der Praxis fährt man auf einen Zebrastreifen zu, wenn frei ist fährt man vorsichtig drüber ansonsten hält man an steigt ab und hat eigentlich Vorfahrt