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Teilererfolg für Datenschützer am Bundesverfassungsgericht: Künftig ist die Überwachung von Telefonen mit Staatstrojanern nur in Ausnahmen erlaubt.
https://taz.de/!6102252
Teilererfolg für Datenschützer am Bundesverfassungsgericht: Künftig ist die Überwachung von Telefonen mit Staatstrojanern nur in Ausnahmen erlaubt.
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